Gesellschafts- und Kulturkurs - Corso di Cultura e Società in lingua italiana
Details zum Angebot
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten, die um Zusatzleistungen des Landes ansuchen und Interessierte
Modul 1: Südtirol gestern und heute
Modul 2: Werte in Europa
Modul 3: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Arbeit
Allgemeine Informationen
Um für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld anzusuchen, müssen Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ab 2022 mündliche Kenntnisse in einer der Landesprachen auf Niveau A2 und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur nachweisen.
Wer muss die Kenntnisse nachweisen?
- Der/die Antragstellende
- Der/die Ehemann/frau oder der/die zusammenlebende Partner/in
Wie kann ich meine Kenntnisse nachweisen?
Indem ich einen Kurs der lokalen Kultur und Sprachkurse besuche oder nachweise, dass ich das sprachliche Niveau A2 schon habe.
Wo kann ich mich für den Kurs der lokalen Kultur anmelden?
Wenn ich in Meran und Umgebung, im Vinschgau oder Ultental wohne, dann schreibe ich mich hier ein: urania meran: info@urania-meran.it · www.urania-meran.it, Tel. 0473 230219