Kurse „Lokale Gesellschaft und Kultur“
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten, die um Zusatzleistungen des Landes ansuchen und Interessierte
Allgemeine Informationen
Um für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld anzusuchen, müssen Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ab 2023 mündliche Kenntnisse in einer der Landesprachen auf Niveau A2 und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur nachweisen.
Wer muss die Kenntnisse nachweisen?
- Der/die Antragstellende
- Der/die Ehemann/frau oder der/die zusammenlebende Partner/in
Wie kann ich meine Kenntnisse nachweisen?
Indem ich einen Kurs der lokalen Kultur und Sprachkurse besuche oder nachweise, dass ich das sprachliche Niveau A2 schon habe.
Der Kurs über die „Lokale Gesellschaft und Kultur“ ist in 3 Modulen zu je 3 Stunden eingeteilt:
Modul 1: Südtirol gestern und heute (3 Stunden)
Modul 2: Werte in Europa (3 Stunden)
Modul 3: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Arbeit (3 Stunden)
Eine Anwesenheitspflicht der Stunden von 100% ist erforderlich.
Wo kann ich mich für den Kurs der lokalen Gesellschaft und Kultur anmelden?
Wenn ich in Meran und Umgebung, im Passeiertal, im Vinschgau oder Ultental wohne, dann schreibe ich mich hier ein:
urania meran: info(at)urania-meran.it · www.urania-meran.it, Tel. 0473 230219
Wenn ich in Bozen und Umgebung, Salten-Schlern, Überetsch-Unterland, Eisacktal Wipptal wohne, dann schreiben ich mich hier ein:
CLS Consorzio Lavoratori Studenti: cls(at)cls-bz.it · www.cls-bz.it, Tel. 0471 288003
Wenn ich in Bruneck und Umgebung (Pustertal) oder im Gardertal wohne, dann kann ich mich hier einschreiben:
KVW Bildung Pustertal: bildung.pustertal@kvw.org - Tel. 0474 413705 - www.bildung.kvw.org