Gut zu wissen: Bis zu 80% Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung kann vom Land Südtirol mit bis zu 80 % der Kursgebühr gefördert werden. Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen.


Förderung für Beschäftigte

Das Land Südtirol unterstützt Beschäftigte und Arbeitssuchende bei ihrer beruflichen Weiterbildung. Je nach Fördermaßnahme kann ein Beitrag bis zu 80 % der Kurskosten gewährt werden.

Wichtig: Die Weiterbildung muss den jeweiligen Fördervoraussetzungen entsprechen. Der Antrag auf Förderung ist spätestens 2 Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einzureichen.

Information und Beratung:
Koordinierungsstelle Berufliche Weiterbildung
Tel. 0471 416919 / 0471 416930

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über Voraussetzungen, Antragstellung und Förderhöhe.


Förderung für Unternehmen und Selbstständige

Auch Unternehmen und Selbstständige können Förderungen für Weiterbildung und Beratung beantragen.

Förderberechtigt können Unternehmen sein, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind, ihren Sitz bzw. ihre Tätigkeit in Südtirol haben und in den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk oder Dienstleistungen tätig sind.

Information und Beratung:
Abteilung Wirtschaft des Landes Südtirol

Industrie: Tel. 0471 413729
Handel: Tel. 0471 413743
Handwerk: Tel. 0471 413648
Dienstleistungen: Tel. 0471 413784


Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen!

Sichern Sie sich Ihre berufliche Weiterbildung und informieren Sie sich rechtzeitig über eine mögliche Förderung von bis zu 80 %.

 

 

 

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